Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir begrüßen Euch herzlich im WurfScheibenZentrum Bickerbusch,

34471 Volkmarsen-Külte, Zum Bickerbusch 102, nahe Bad Arolsen.

Mit dem Betreten unserer Schießanlage erkennt ihr unsere Schießstandordnung, Besucherordnung, Schießanlage, Trainingszeiten, Preisliste, AGB an.

Sicherheit und Schutz von Personen steht bei uns im Mittelpunkt. Dazu kommt unser Ordnungssystem:

Meldungen zu Training oder anderen Terminen sind ausschließlich durch Email möglich und haben nur Gültigkeit bei Bestätigung durch uns per Email. Das gilt grundsätzlich für Compak und Parcours. Für Trap/Skeet gilt der in unserem Kalender eingetragene Termin mit Anmeldung. Ohne Anmeldung kann es sein, dass kein Schießen möglich ist.

Es gelten die allgemeinen Regeln der übergeordneten Verbände ISSF, F.I.T.A.S.C., DSB und DJV zum Verhalten auf Schießständen, sowie die behördliche Schießstandgenehmigung in Bezug auf bleifreie Schrotvorlage, womit aktuell nur Stahlschrot genehmigt ist.

7-Tage-Inzidenz Werte von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner aufweist. Zwar dürfen sich die Menschen nach wie vor zur körperlichen Ertüchtigung frei bewegen.
7-Tage-Inzidenz Werte von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner aufweist. Zwar dürfen sich die Menschen nach wie vor zur körperlichen Ertüchtigung frei bewegen.
7-Tage-Inzidenz Werte von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner aufweist. Zwar dürfen sich die Menschen nach wie vor zur körperlichen Ertüchtigung frei bewegen.

Bei Terminbestätigungen gilt unsere AGB.

Aktuelle Hygienemaßnahmen:
Im Clubhaus gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen von Mund-/Nasenschutz, sobald sich dort mehr wie zwei Personen befinden und Atemwegserkrankungen im Umlauf sind.

Allgemein:
Jeder Schütze muss ausreichend versichert sein.
Als Nachweis gelten die Vorlage des Sportausweises/Wettkampfpass des zugehörigen Schützenverbandes oder eines gültigen Jagdscheines. Diese sind unaufgefordert vorzulegen, da sonst automatisch eine Tagesversicherung abgeschlossen wird. Nicht alle Verbände haben Flinten-Disziplinen in der Sportordnung, also auch nicht versichert.
Auf allen Ständen ist bei Wettkämpfen nach DJV und F.I.T.A.S.C. Gehörschutz, Schutzbrille und Kopfbedeckung vorgeschrieben.

Unsere Aufsichtspersonen sind befugt und angewiesen, bei Auffälligkeiten der betreffenden Person, das Weiterschießen zu untersagen. Eventuell bezahlte Startgelder werden nicht erstattet.

Fehlverhalten und Verstoß gegen die Sicherheit ist u.a., wenn eine Person auf Wurfscheiben schießt, die nicht für ihn bestimmt sind. Hierfür kann die Person diziplinarisch in Verantwortung gezogen werden.

Aufsichtspersonen:
Gruppen, die ohne unsere Aufsichtspersonen schießen möchten, müssen zwei sachkundige Aufsichtsperson mit Erste Hilfe-Nachweis frühzeitig benennen, damit sie bei der für uns zuständigen Behörde gemeldet und überprüft werden kann. Dazu erfolgt zeitnah eine Einweisung in die sicherheitsrelevanten Punkte unserer Schießanlage. Diese Aufsichtsperson steht bei Fehlverhalten von Personen aus der Gruppe voll in der Verantwortung, uns und der Behörde gegenüber.
Wir entscheiden, wann Aufsichtspersonen in der Lage sind im Parcours eine Gruppe entsprechend unseren sicherheitsrelevanten Regeln zu führen.

Munition:
Es sind behördlicherseits ausschließlich Schrotpatronen mit Stahl-Schrotvorlage bis zur Korngröße 2,8 mm und bis Kaliber 12 gestattet. Leuchtspur oder ähnliches darf auf Anordnung der Behörde nicht verschossen werden. Die Schrotmenge richtet sich nach den genutzten Sportordnungen.
Wer andere Schrotvorlage verwendet, zahlt 100 Euro direkt vor Ort, da sonst eine Anzeige an die Behörde erfolgen muss. Das ist die seit 15.02.2023 gültige EU-REACH Verordnung in Bezug auf Jagd und Sport in Feuchtgebieten.

Waffen:
Zugelassen sind alle handelsüblichen Jagd- und Sportflinten.
Als verbotene Waffen zählen nach DSB SPO 3.1.1: Vorderschaftrepetierflinten (Pumpguns), sowie
Selbstladeflinten (SLF) die mehr wie eine (1) Patrone ins Magazin laden können! Halbautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist, mehr als eine Patrone in das Magazin zu laden.
Ausnahme hiervon sind ausschließlich angemeldete Gruppen in der Disziplin >Jagdsimulation<.

Folgende SLF oder ähnliche Modelle sind bei uns verboten:
Mossberg 930 SPX, Benelli M4, Mercuri DF12, FABARM S.A.T. 8 Pro Telescopic

Werden Leihflinten von Gästen oder Mitgliedern durch unachtsame Handhabung beschädigt, werden diese auf Kosten der ausleihenden Person instandgesetzt.

Jagdsimulation:
Hierbei stehen in vorher festzulegenden Layouts, welche die Voraussetzungen dazu im Bereich Schussrichtung und Sicherheit erfüllen, bis zu 6 (sechs) Personen nebeneinander. Von der Aufsichtsperson oder einer zweiten eingewiesenen Person werden über bis zu 6 (sechs) programmierte Sender Dubletten ausgelöst. Bei Einzelladerflinten sollte darauf geachtet werden, dass nicht alle ihre Flinten zum Nachladen geöffnet haben und unnötigerweise Wurfscheiben geworfen werden.
Hier dürfen auch Selbstladeflinten-SLF benutzt werden, die mehr als nur mit 1 Patrone ins Magazin laden können.  Da die Magazinkapazität der einzelnen Flinten unterschiedlich ist, ist hier unabdingbar eine zweite eingewiesene Person notwendig, welche die bis zu 6 (sechs) programmierten Sender mit Dubletten auslöst. Das kann und darf nicht die Aufsichtsperson sein.
Vorderschaftrepetierflinten (Pump - Guns) sind auch hier nicht zulässig.

Wege, Schützenstände, Geräte:
Die Wege innerhalb des Schießgeländes dürfen nicht verlassen werden.

Geschossen werden darf nur von den, durch unsere Aufsichtspersonen ausgewiesenen und/oder gekennzeichneten Ständen. Das heißt noch nicht, dass von allen Ständen auch alle Scheiben beschossen werden dürfen. Hier gilt unsere Anweisung für die Wurf- und Schussrichtungen.
Es ist ausdrücklich untersagt, Hand an Wurfmaschinen oder andere technische Gerätschaften zu legen. Bei Defekten oder Ausfall ist das Standpersonal unverzüglich zu informieren.
Reparaturkosten, die durch unerlaubtes Bedienen der Geräte verursacht werden, bekommen die dafür verantwortlichen Personen in Rechnung gestellt.

Cannabis-Konsum im Verein
Hier machen wir von unserem Hausrecht gebrauch und verbieten generellen Cannabis-Konsum auf unserem Gelände. Das gilt auch im oder am Fahrzeug auf dem Parkplatz.

Rauchverbot gilt grundsätzlich für Alle in Waldnähe oder trockenen Bewuchses.

Parkplatz: 
Als Parkplatz steht den Besuchern das Gelände oberhalb des Clubhauses zur Verfügung. Ab den Hinweisschildern gehört das Gelände zum Schießstandbereich, wobei ab hier die Waffen ohne Koffer/Hülle getragen werden dürfen.
Haltet bitte den Parkplatz sauber! Mülltonnen für jeden Abfall sortiert stehen ausreichend zur Verfügung.

Das Betreten und Befahren dieses Geländes erfolgt auf eigene Gefahr (Astbruch oder ähnliches eingeschlossen).
Das Befahren des Schießstandgeländes unterhalb des Clubhauses zum Entladen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes/Aufsichtsperson gestattet, wobei das ebenfalls auf eigene Gefahr erfolgt.

Clubhaus:
Im Clubhaus und allen anderen Nebengebäuden besteht Rauchverbot. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Clubhaus ist unerwünscht.
Ebenso sind aktuell Waffen und Munition im Clubhaus nicht erwünscht. Lasst sie in euren Fahrzeugen oder am Mann.
Für die ordnungsgemäße Unterbringung oder Lagerung seiner Ausrüstung ist jeder Schütze selbst verantwortlich. Gewehrständer und Regale stehen in jedem Bereich zur Verfügung. Lasst eure Koffer/Gewehrhüllen/Taschen, die ihr nicht ab Stand benötigt bitte in euren Fahrzeugen. Denkt daran, bei Verlust von Waffen und Munition haftet ihr persönlich!

Preise / Abrechnung:
Die Preise für jegliche Leistungen können der Preisliste entnommen werden.
Die Preisliste ist im/am Clubhaus ausgehängt bzw. jederzeit dort einsehbar, bzw. auf unserer Interetseite zum download auf das Smartphone.

Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen:
Bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen und/oder Besucherordnung behält sich der Vorstand vor, die zuständigen Behörden zu informieren.
Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich!

Vor und während des Schießens ist Alkoholkonsum strikt untersagt:
Bei Verstößen wird ein Standverweis ausgesprochen mit einer Zahlungspflicht von 100 Euro pro Person. Bei Zahlungsverweigerung behalten wir uns vor, die zuständigen Behörden zu informieren.

Cannabis-Konsum im Verein
Hier machen wir von unserem Hausrecht gebrauch und verbieten generellen Cannabis-Konsum auf unserem Gelände. Das gilt auch im oder am Fahrzeug auf dem Parkplatz.

Wir wünschen allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt auf unserer Schießanlage.

Der Vorstand

   
© Thomas Beling - Zierenberg