In hessischen Wäldern gilt ganzjährig ein generelles Rauchverbot. Laut dem Hessischen Waldgesetz ist es verboten, im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Waldrand zu rauchen oder glimmende Gegenstände (wie Zigarettenkippen) wegzuwerfen. Zuwiderhandlungen können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
In unserem Fall betrifft das die komplette Schießanlage!
Alles Wichtige für unsere Gäste und Mitglieder!
Alles was benötigt wird, stellen wir zur Verfügung, einschließlich für das leibliche Wohl! Schnell sind unsere Anlagen auf die Bedürfnisse Einzelner und die der Gruppen eingestellt. Firmen stellen wir bei Bedarf Rechnungen mit ausgewiesener USt. aus, sowie natürlich auch steuerkonforme Spendenbescheinigungen.
Spenden über PayPal nehmen wir gerne entgegen.
