2021.03.05. |
Die Regel ab 8. März gilt bei uns nicht!
Zwei Haushalte mit bis zu 5 Personen ohne Mund- und Nasenschutz Bei uns gilt weiterhin die Regelung des HMdIS vom 02.11.2020:
Die Ausübung des Sports alleine, zu zweit oder mit dem gemeinsamen Haushalt zur körperlichen Ertüchtigung auf allen Sportanlagen, bzw. sportlichen Einrichtungen unter Beachtung der folgenden Hygienemaßnahmen für Personengruppen ist möglich:
Mund- und Nasenschutz, einschließlich Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen sind strikt einzuhalten. Das gilt nicht nur im und um das Vereinshaus, sondern auf der ganzen Anlage.
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2021.03.01. |
Denkt bitte daran, auch wenn es nicht mehr unbedingt bei jedem einzelnen Termin steht:
Solange wir noch Auflagen durch Corona haben, muss zu jedem Schießtag eine persönliche Meldung vorab erfolgen, um keine Überbesetzung zu haben.
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2020.10.01. |
Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG). Generell sind nur noch die aktuellen Formulare mit Datum vom 23.09.2020 zu verwenden. Alle anderen werden vom Verband nicht anerkannt und zurück gesendet. |
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2020.09.20 |
Hallo Sportkameraden, da immer wieder Fragen zu Transport von Waffen und Munition an uns herangertragen werden, hier das ausführliche Merkblatt dazu vom DSB. |
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2020.08.14. |
Wenn eine Palette Munition nur für den Eigenbedarf ist, kann diese der Waffenbesitzer sicherlich erwerben. Eine Abgabe an andere Waffenbesitzer oder an einen Verein ist jedoch nicht zulässig, da hierfür eine Waffenhandelserlaubnis notwendig ist. Ich bitte dies so weiter zu kommunizieren und auf Ihrer Schießanlage zu beachten. |