AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Die Besucherordnung ist Teil unserer AGB.

Unsere aktuellen Preise sind auf unserer Internetseite unter diesem Link zu finden.

  1. Gruppen/Einzelschützen, die eine verbindliche Bestätigung per eMail aufgrund ihrer Anfrage erhalten haben, bekommen, bei Absagen/Stornierung kürzer 10 Tage vor dem Termin, eine Rechnung über Stornogebühren laut Kostenliste. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

  2. Gruppen/Einzelschützen mit ausgebildeten und eingewiesenen eigenen Aufsichtspersonen zahlen unsere gelisteten Kosten je nach Mitglied oder Gast. Kosten für Termine außerhalb der Standard-Trainingstage siehe hier auf unserer Seite für die Kosten.
    Fehlverhalten betreffs festgelegter Schussrichtungen führen dazu, dass die Gruppen nicht mehr alleine gehen dürfen. Hier erfolgt eine neue kostenpflichtige Standeinweisung. Bei nochmaligem Verstoß ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Dann zahlt die Gruppe 100 Euro pro Person.

  3. Gruppen/Einzelschützen ohne eigene Aufsichtspersonen haben diese Kosten für die Aufsicht laut Kostenliste.

  4. Gruppen/Einzelschützen, die über Rechnung abrechnen, zahlen unsere gelisteten Kosten als Nettobeträge. Beim Personal wird zusätzlich anfallendes Km-Geld berechnet.

  5. Gruppen/Einzelschützen: Getränke werden grundsätzlich und ausnahmslos vom Verein bezogen. Aktuelle Preise siehe Aushang. Werden trotzdem eigene Getränke mitgebracht wird ein Korkengeld erhoben, dass vor Ort festgelegt wird und zirka dem Umsatzverlust entspricht.

  6. Eine auf Wunsch nachträglich zu erstellende Rechnung erfolgt grundsätzlich plus gesetzlicher Mehrwertsteuer auf unsere ausgewiesenen Preise, so wie die erhöhten Kosten für Personal.

  7. Wenn die Absage einer Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen muss, ohne dass der Verein einen Spielraum hat, liegt der Fall der sogenannten nachträglichen rechtlichen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) vor, sodass der Verein von seinen vertraglichen Pflichten befreit ist und nach § 326 Abs. 1 BGB der Anspruch auf eine Gegenleistung entfällt.
    Wenn für eine Veranstaltung eine Anzahlung bezahlt wurde, wird diese erstattet, wenn von Seiten des Vereins kein Ersatztermin angeboten werden kann. Tritt der Kunde von dem Termin, auch Ersatztermin zurück, verfällt die Anzahlung.

  8. Wettkämpfe/Turniere: Die Startgelder werden grundsätzlich komplett vor Ort bezahlt, bitte keine Überweisung (siehe Ausschreibungen/Einladungen). Gemeldete Teilnehmer, die zur Startzeit nicht erscheinen, die 7 Tage oder weniger vor dem Wettkampftermin absagen und nicht durch eine Ersatzperson oder durch eine Person auf einer eventuellen Warteliste ersetzt werden können, zahlen das komplette Startgeld, wie es auf der Ausschreibung /Einladung ausgewiesen ist. Hier ist deutlich vermerkt, dass Startgeld gleich Reuegeld ist. Dieses ist innerhalb von 14 Tagen ohne weitere Aufforderung zu begleichen. Abmeldungen vor den 7 Tagen haben nur Gültigkeit mit erhaltener Bestätigung.

  9. Inhaber von Schlüsseln, deren Übernahme durch die Person anhand der Liste bestätigt wurde, haften bei Verlust für den Austausch der kompletten Schließanlage.

  10. Leihflinten: Werden Leihflinten von Gästen oder Mitgliedern durch unachtsame Handhabung beschädigt, werden diese auf Kosten der ausleihenden Person instandgesetzt.

  11. Elektrische Mobilitätshilfe: Sollte, egal aus welchem Grund, kein Nutzungsvertrag abgeschlossen worden sein, gilt dieser trotzdem, sobald die Mobilitätshilfe bestiegen und bewegt wurde. Die volle Haftung, gemäß Nutzungsvertrag, obliegt dem Nutzer.

  12. Marktplatz: Hier angebotene Waren vermitteln wir über Hersteller oder Händler. Gewährleistungsansprüche werden über Hersteller oder Händler abgewickelt.
    Bei Kleidungsstücken, wie von Castellani, muss die Größe genau angegeben werden. Ein Umtausch ist hier nicht möglich, da nach Bestelleingang produziert wird. Sollte jemand falsch bestellt haben, muss er selbst für einen Weiterverkauf sorgen. Lieferzeiten, wie auf der Internetseite von Castellani angegeben, eher länger. Zu unserem angegebenen Verkaufspreisen kommt das Porto von Italien zu uns und der eventuelle Versand von uns an den Käufer dazu.
    Nach Erhalt der Proforma-Rechnung von Castellani, ziehen wir das Geld samt Porto ein. Bei Selbstüberweisung auf unsere Bankverbindung wird erst nach Zahlungseingang die Proforma-Rechnung bezahlt. Nach Zahlungseingang bei Castellani beginnt dort die Produktion.
    Für die Lieferzeit und Ausführung von der Vermittlung von Aufträgen an umliegende Stickereien für Kleidungsstücke und ähnlichem, übernehmen wir keine Haftung. Vorgaben der Kunden für Terminarbeiten werden nicht angenommen, da es nicht in unseren Einflussbereich fällt.

  13. Gutscheine: Bezahlte Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit nach BGB §§ 195, 199. Wer unseren auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Gutschein nutzt, kann/sollte diesen nach Terminabsprache vor Ort bezahlen. Hierfür nehmen wir keine Vorabzahlungen an. Sollten Zahlungen trotzdem eingehen, werden sie als Spende verbucht. Auf Wunsch erhält der Einzahler eine Spendenbescheinigung.

  14. Mitglieder: Mitglieder, die noch offene Posten aus der Gebühren- und Leistungsordnung oder AGB haben, werden bis zum Ausgleich des Betrages als Gastschütze behandelt.
    Startgelder für Training oder Wettkampf, die durch vorhandenes SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden sollen, werden mit 3 % Bearbeitungsgebühr berechnet.

Gerichtsstand ist Kassel.